Die REACH-Verordnung ist eine Verordnung der Europäischen Union zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe (Registration, Evaluation, Authorization and Restriction, Abkürzung REACH).
Sie besteht aus 15 Titeln, die in 141 Artikel und 17 technische Anhänge unterteilt sind. Da es sich um eine Verordnung und nicht um eine Richtlinie handelt, bedarf es keines Verwaltungsaktes für die Umsetzung oder Durchführung und wird von allen EU-Mitgliedstaaten sofort angewendet.
Die REACH-Verordnung verpflichtet alle Hersteller und Importeure von chemischen Stoffen (aus Nicht-EU-Ländern), diese bei der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) zu registrieren. Die Registrierung von chemischen Stoffen besteht darin, dass Hersteller und Importeure der ECHA eine komplexe Liste mit Informationen über diese Stoffe und ihre Verwendungen übermitteln. Bei besonders gefährlichen Stoffen legt die ECHA weitere Spezifikationen für die Zulassung oder Beschränkung der Verwendung fest.
Die Liste der Stoffe, deren Herstellung, Verkauf oder Verwendung in der Europäischen Union zugelassen werden muss, ist in Anhang XVII dieser Verordnung zu finden; diese Liste wird regelmäßig überarbeitet und ist auf der Webseite der ECHA jederzeit abrufbar.
Die Liste über die „Beschränkungen für die Herstellung, das Inverkehrbringen und die Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe, Gemische und Erzeugnisse“ ist in Anhang XVII zu finden. Diese Stoffe sind nicht zulassungspflichtig, jedoch unterliegen Versender, Benutzer und Lieferanten den dort aufgeführten Beschränkungen.
Während des Produktionszyklus werden von Fassi Gru S.p.A. keine in Anhang XIV aufgeführten Stoffe in die Produkte eingebracht, für deren Verwendung eine Zulassung beantragt werden muss.
Das Unternehmen muss jedoch kontrollieren, dass seine Lieferanten sie während der Lieferkette nicht ohne vorherige Zulassung verwenden.